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Skandal: Oops!... I Did It Again ...

Aktualisiert: 12. Dez. 2020



Kabelbinder, Klebeband, eine alte Armeepistole und Stricke, die beim Täter im Vierfachmord Rupperswil sichergestellt worden sind, werden am Freitag, 13. Mai 2016, an der Medienkonferenz der Aargauer Polizei und Staatsanwaltschaft präsentiert. (Bild: Kantonspolizei Aargau / Keystone)


Das grauenhafte Tötungsdelikt in Rupperswil in der Schweiz schockierte die Bevölkerung und führte zu intensiven öffentlichen Diskussionen. Der Täter gab sich als Schulpsychologe aus und verschaffte sich damit Zutritt zum Haus der späteren Opfer. Anwesend waren eine 48jährige Mutter, ihre 13 und 19 Jahre alten Söhne, sowie die 21jährige Freundin des älteren Sohnes. In der Folge wurden die vier Personen mit Kabelbinder gefesselt. Der Täter nötigte die Mutter, von ihrem Bankkonto Geld abzuheben. Dann verging er sich an dem 13Jährigen. Mit Messerstichen und Kehlkopfschnitten tötete er die vier Opfer. Dann legte er ein Feuer, um seine Spuren zu verwischen. Als er verhaftet wurde, hatte er bereits Vorbereitungen für weitere Taten getroffen.

Im erstinstanzlichen Urteil wurde der Täter zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe verurteilt. Gleichzeitig ordnete das Gericht eine Verwahrung und eine Therapie an, die während des Strafvollzugs durchgeführt werden sollte. Die Therapie wurde deswegen angeordnet, weil die beiden psychiatrischen Gutachter den Täter als therapierbar eingeschätzt hatten. Sie hatten eine Persönlichkeitsstörung (der eine Gutachter eine zwanghafte, der andere eine narzisstische Persönlichkeitsstörung) und eine Pädophilie diagnostiziert. Die Gutachter konnten die Tat allerdings nicht erklären. Anders ausgedrückt: der Deliktmechanismus, also das Verbindungsglied zwischen Persönlichkeitseigenschaften und der Tat, blieb im Dunkeln.

Im Dezember 2019 fand die zweitinstanzliche Verhandlung am Aargauer Obergericht statt. In den Akten für diese zweite Verhandlung befanden sich natürlich auch die beiden Gutachten aus dem ersten Verfahren.

Ich habe diese Gutachten und das erste Gerichtsurteil in einem Punkt kritisiert. Wenn man nicht weiß, warum jemand eine Tat begangen hat, wenn man also das Delikt nicht erklären kann, dann kann man nichts zur Erfolgsaussicht einer Therapie sagen. Dann darf man als Gutachter eine Therapie auch nicht empfehlen. Denn bei der Anordnung einer Therapie muss deutlich gemacht werden, dass eine solche Therapie erfolgversprechend ist. Wenn man aber gar nicht weiß, warum jemand eine Tat begangen hat, dann weiß man auch nicht, was sich verändern müsste, damit das Risiko des Täters gesenkt wird. Deswegen kann man in so einem Fall keine Empfehlung für eine Therapie aussprechen. Die Gutachter müssten sagen: „Ich weiß nicht, warum der Täter das Delikt begangen hat. Deswegen kann ich auch nichts zu den Erfolgsaussichten einer Therapie sagen.“

Ich hatte seinerzeit in einer juristischen Fachzeitschrift einen Artikel geschrieben. Darin ging es um die Probleme im Umgang mit der lebenslänglichen Verwahrung in der Schweiz. In diesem Artikel habe ich auch die angesprochene Problematik im Fall Rupperswil dargelegt. Diesen Artikel hatte ich ca. drei Wochen vor der Gerichtsverhandlung am Obergericht den beiden Gutachtern und der Staatsanwältin zugeschickt. Gleichzeitig habe ich allen Beteiligten angeboten, für Diskussionen zur Verfügung zu stehen.


Einige Tage vor der zweiten Verhandlung fand ein Interview mit der Aargauer Zeitung zur bevorstehenden Gerichtsverhandlung statt. Darin habe meine Kritikpunkte erklärt und auf den Fachartikel hingewiesen.

Das löste bei einigen Personen große Empörung aus. Ich hätte mich so kurz vor der Gerichtsverhandlung nicht öffentlich zum Fall äußern dürfen. Damit hätte ich die Unabhängigkeit des Richters gefährdet. Außerdem dürfe ich mich als Nichtjurist gar nicht zu juristischen Themen und rechtlichen Bewertungen äußern.

Das alles sehe ich komplett anders. Ich finde es immer sehr verdächtig, wenn mit Denk- und Redeverboten operiert wird, nach dem Motto: Nur bestimmte Personen dürfen zu diesem oder jenem Thema etwas sagen und andere von vornherein nicht. Da habe ich ein anderes Demokratieverständnis. In einem Artikel habe ich darauf hingewiesen, dass wir nicht in Nordkorea leben.

Mit den zum Teil wütenden und empörten Reaktionen habe ich gerechnet. Aus einer übergeordneten Perspektive waren für mich dabei aber einige Punkte besonders interessant.

Man beschäftigte sich in der Kritik mit meiner Person und vor allem mit der Unverschämtheit, dass ich gewagt hatte, mich öffentlich zu äußern. Niemand setzte sich mit meiner Argumentation auseinander.

Vor allem die Oberrichterin Marianne Heer bediente die Medien tagelang flächendeckend mit Empörungsstatements. Einige Monate später wurde in der Schweiz der sogenannte Fall Carlos öffentlich diskutiert. Ein Straftäter mit einer langen Vorgeschichte, der in der Öffentlichkeit bestens bekannt ist. Und siehe da: Viele Juristen und andere Fachleute meldeten sich im Vorfeld der bevorstehenden Gerichtsverhandlung ausgiebig zu Wort. An vorderster Front Oberrichterin Heer nach dem Motto: Was interessiert mich mein dummes Geschwätz von gestern. Keine Rede mehr von der Gefährdung der Unabhängigkeit des Richters. Da wurden Ratschläge erteilt und Kommentare zum Besten gegeben, als gäbe es kein Morgen mehr.

Spätestens da drängt sich doch der Verdacht auf, dass die Empörung im Fall Rupperswil nur vorgeschoben war, um sich nicht mit meiner Argumentation auseinandersetzen zu müssen. Anscheinend fehlten hierfür gute Argumente.

Etwas, das ich in diesem Fall übrigens nicht getan hätte. Denn es handelte sich um eine Gerichtsverhandlung in erster Instanz. Das heißt: es gab noch keine Unterlagen (im Fall Rupperswil lagen mir die Gutachten, das Urteil und die Urteilsbegründungen der ersten Instanz vor). Auf diese Dokumente habe ich mich in meinem Artikel und in dem Interview bezogen. Solche Dokumente gab es im Fall Carlos aber noch nicht. Aber im luftleeren Raum lässt sich ja auch besonders gut spekulieren …

Wie immer geht es mir hier darum, dass sich interessierte Bürgerinnen und Bürger selbst eine Meinung bilden können. Daher hier:

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