Update 22.11.2023:
Das Urteil des Appellationsgerichts Basel von August 2021 führte zu starken öffentlichen Diskussionen. Ich habe das Urteil in meinem YouTube-Video und vor allem die Relativierung der Tat und des Verschuldens des Täters ebenfalls kritisiert. Das Gericht selbst und bestimmte Experten argumentierten damals damit, dass die kritischen Reaktionen Ausdruck von Missverständnissen des sinngemäß «juristisch unkundigen» Publikums seien.
Nun hat sich aber auch das Bundesgericht einige der Kritikpunkte zu Eigen gemacht und das Urteil gekippt. Meine Meinung dazu: 👍👍👍
Hier der Artikel von Watson dazu:
Im Februar 2020 befand sich eine damals 33jährige Frau in Basel in den frühen Morgenstunden nach einem Clubbesuch in Begleitung zweier Männer auf dem Heimweg. Einer der beiden Begleiter war ein entfernter Bekannter. Im Eingang des Wohnhauses der Frau kam es durch die beiden Männer zu sexuellen Übergriffen.
Einer der beiden Täter wurde einige Monate nach der Tat in erster Instanz wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung u.a zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Anfang August 2021 reduzierte das Appellationsgericht Basel die Strafe auf 3 Jahre, die Dauer der Ausweisung aus der Schweiz von 8 auf 6 Jahre und anscheinend auch die dem Opfer in erster Instanz zugesprochene Genugtuungssumme.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin nach übereinstimmenden Aussagen vieler Quellen aus, dass durch das Verhalten des Opfers im Vorfeld der Tat die Schuld des Täters relativiert werde. Denn das Opfer habe «mit dem Feuer gespielt».
Das Urteil und vor allem die mündlichen Ausführungen der Richterin führten in der Schweiz und auch in anderen Ländern zu einem Sturm der Entrüstung: Das Gericht habe dem Opfer eine Mitschuld an der Vergewaltigung gegeben. Allerdings meldeten sich auch Strafrechtsprofessoren und andere Experten zu Wort, die wie auch das Gericht selbst von Missverständnissen in den öffentlichen Diskussionen sprachen.
Aus meiner Sicht gibt es in dem Fall einige Äusserungen, die Ausdruck grundlegender Probleme sind und die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Das ist der Grund für das nachfolgende Video.
Sehr geerhter Herr Prof. Urbaniok
Danke für diesen tollen, fachlich sehr fundierten Kommentar! Es gäbe von meiner Seite als Initiatorin und Mitbegründerin einer Präventionsfachstelle gegen sexuelle Gewalt an Kindern und als administrative (Fundraising), journalistische, redaktionelle und 'sozialpädagogische' Leiterin eines (mittlerweilen vor vielen Jahren publizierten) Buchprojektes, welchen in Zusammenarbeit mit dem Büro für Gleichstellung von Frau und Mann der Stadt Zürich entstanden ist und bei welchem ich verschiedene erwachsene Frauen, die alle sexueller Gewalt in ihrer Kindheit erleiden mussten, in Ihrem kreativen Verarbeitungsprozess unterstützt habe, oder auch als Autorin und Redaktorin zahlreicher Radiosendungen zu intrafamilialer sexueller Gewalt und zu Kinderprostitution VIELES, VIELES zu sagen... Ich möchte hier nur einen der vielen Punkte, die Sie angesprochen habe herausgreifen. Vor rund 20 Jah…