Vergewaltigung: Mitschuld des Opfers?
Im Februar 2020 befand sich eine damals 33jährige Frau in Basel in den frühen Morgenstunden nach einem Clubbesuch in Begleitung zweier Männer auf dem Heimweg. Einer der beiden Begleiter war ein entfernter Bekannter. Im Eingang des Wohnhauses der Frau kam es durch die beiden Männer zu sexuellen Übergriffen.
Einer der beiden Täter wurde einige Monate nach der Tat in erster Instanz wegen Vergewaltigung und sexueller Nötigung u.a zu einer Freiheitsstrafe von 4 Jahren und 3 Monaten verurteilt.
Anfang August 2021 reduzierte das Appellationsgericht Basel die Strafe auf 3 Jahre, die Dauer der Ausweisung aus der Schweiz von 8 auf 6 Jahre und anscheinend auch die dem Opfer in erster Instanz zugesprochene Genugtuungssumme.
In der mündlichen Urteilsbegründung führte die vorsitzende Richterin nach übereinstimmenden Aussagen vieler Quellen aus, dass durch das Verhalten des Opfers im Vorfeld der Tat die Schuld des Täters relativiert werde. Denn das Opfer habe «mit dem Feuer gespielt».
Das Urteil und vor allem die mündlichen Ausführungen der Richterin führten in der Schweiz und auch in anderen Ländern zu einem Sturm der Entrüstung: Das Gericht habe dem Opfer eine Mitschuld an der Vergewaltigung gegeben. Allerdings meldeten sich auch Strafrechtsprofessoren und andere Experten zu Wort, die wie auch das Gericht selbst von Missverständnissen in den öffentlichen Diskussionen sprachen.
Aus meiner Sicht gibt es in dem Fall einige Äusserungen, die Ausdruck grundlegender Probleme sind und die nicht unwidersprochen bleiben dürfen. Das ist der Grund für das nachfolgende Video.