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Der Mord am Zollikerberg: Eine Zeitenwende

Aktualisiert: 16. Dez. 2021

Es gibt keinen Fall, der das Justizsystem in Zürich und in der Folge auch in der gesamten Schweiz so stark verändert hat, wie der Mord am Zollikerberg im Kanton Zürich. 1993 tötete ein Häftling der Strafanstalt in Zürich auf einem Freigang ein 20-jähriges Mädchen. Er verbüsste zu diesem Zeitpunkt bereits eine Strafe wegen vielfachen Vergewaltigungsdelikten und zwei Sexualmorden. Der Fall ist schlicht ein Skandal und wäre vermeidbar gewesen. In ihm traten die Fehlentwicklungen und Schwachstellen im Umgang mit Straftätern der siebziger achtziger und frühen neunziger Jahre deutlich zutage.


Auch weil sich die Mutter der getöteten jungen Frau, Jeanette Brumann, in der Öffentlichkeit zu Wort meldete, hinterliess dieser Fall so deutliche Spuren. Im Justizsystem in Zürich blieb kein Stein mehr auf dem anderen. Um zu illustrieren, dass es sich um keinen Einzelfall handelte, eines von vielen möglichen Beispielen aus jener Zeit:

Der Insasse war bereits als Jugendlicher mehrfach straffällig geworden und nicht zuletzt wegen sexueller Auffälligkeiten in eine Einrichtung für Jugendliche eingewiesen worden. Dort hatte er u. a. nachts eine Betreuerin überfallen, indem er ihr einen Knüppel über den Kopf geschlagen und sie anschliessend vergewaltigt hatte. Die Einrichtung drängte seinerzeit darauf, dass diese Straftat nicht angezeigt wurde, weil man dem jungen Mann die Zukunftschancen nicht verbauen wollte. Nach seiner Entlassung aus der Einrichtung beging der Täter einen Sexualmord, der ihn für 10 Jahre hinter Gitter brachte.

Zwei Jahre nach seiner Entlassung wurde er wiederum zu mehreren Jahren Zuchthaus wegen einer weiteren Vergewaltigung verurteilt. Nun neigte sich auch diese Strafe dem Ende entgegen und man hatte den Insassen bereits weitgehend gelockert. Man war allerdings darauf aufmerksam geworden, dass die Sache nicht zum Besten stand: Denn es kam heraus, dass der Insasse, der sich mittlerweile in der Lockerungsphase befand, Frauen per Telefon sexuell belästigt hatte. Ein psychiatrisches Gutachten hatte bei dem Mann lediglich eine gewisse Alkoholproblematik festgestellt, ansonsten die Rückfallgefahr aber aus nicht weiter erläuterten Gründen als gering eingestuft. Die neuerlichen Vorkommnisse alarmierten die Vollzugsbehörde. Man verlegte den Mann eilig zu uns nach Zürich, denn in wenigen Monaten lief die Freiheitsstrafe ab. Wir übernahmen die Therapie, mussten aber gleichzeitig deklarieren, dass die Aufgabe schlicht unlösbar war. Der Täter fing zwar zum ersten Mal seit 15 Jahren an, an seinem Deliktverhalten zu arbeiten und zeigte sich der Arbeit gegenüber sogar durchaus motiviert. Allerdings gab es klare Hinweise dafür, dass sich seine hohe Rückfallgefahr nicht entscheidend senken liess und es sich um einen untherapierbaren Täter handelte. Weil aber seine Strafe nach einigen Monaten sowieso abgesessen hatte, musste er aus rechtlichen Gründen zwingend in die Freiheit entlassen werden. Einige Monate blieb er dann noch in unserer ambulanten Nachbetreuung. Da es keine rechtliche Handhabe dafür gab, ihn weiter dazu zu verpflichten, brach er nach geraumer Zeit die Behandlung ab. Wenige Monate später wurde er mit einem erneuten, schweren Vergewaltigungsversuch rückfällig und dann anschliessend verwahrt.


Eine Korrektur des gesamten Justizsystems war überfällig. Sie war zwar alles andere als ein Selbstläufer. Aber in Zürich gab es eine nachhaltige Sensibilisierung der Öffentlichkeit und den politischen Willen, wirklich etwas zu verändern. Das unterscheidet Zürich von vielen anderen Orten in Europa. Es konnte gezeigt werden, dass sich Rückfallquoten markant senken lassen und (potenzielle) Opfer viel besser geschützt werden, als das früher der Fall war. Diese Entwicklung ist auch ein Verdienst von Jeanette Brumann, die nicht aufhörte, Fragen zu stellen..



2. Der Mord am Zollikerberg in Zürich


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