Urteilsfähigkeit: Viele Beurteilungsfehler in der Praxis
Wenn eine Person aufgrund einer Erkrankung nicht mehr urteilsfähig ist, hat das einschneidende Folgen. Ein im Zustand der Urteilsunfähigkeit unterschriebener Vertrag oder
Testament sind ungültig. Die Einsetzung eines Vormunds, die Unterbringung in einem Heim, der Entscheid über medizinische Behandlungen oder über einen assistierten Suizid … für viele folgenschwere Lebensentscheidung ist die Beurteilung der Urteilsfähigkeit eines betroffenen Menschen von entscheidender Bedeutung. Solche Beurteilungen spielen somit in vielen Rechtsbereichen eine große Rolle. Die Bedeutung dieser Beurteilungen wird angesichts der zunehmenden Alterung der Bevölkerung in vielen Ländern in Zukunft weiter wachsen.
Zu denken ist hier zum Beispiel an Testamente von Personen mit Demenzerkrankungen. Mit weitreichenden Folgen kann sich hier die Frage stellen, ob die an Demenz erkrankte Person noch ausreichend in der Lage war, den Sinn und die Folgen des verfassten Testaments zu verstehen und zu einer eigenen - unbeeinflussten - Willensbildung zukommen. In strittigen Fällen können Gutachten erstellt werden, die beurteilen sollen, ob ein Erblasser sein Testament in einem urteilsfähigen Zustand erstellt hat oder nicht. Bei fehlender Urteilsfähigkeit ist das Testament ungültig.
Ich habe mich in den letzten Jahren verstärkt mit der Praxis solcher Beurteilung befasst. Hier liegt sehr viel im Argen. Ich sage nicht, dass man für jeden Fall ein umfassendes Gutachten braucht. Es gibt Fälle, die sind in der einen (klare Urteilsunfähigkeit) oder der anderen Richtung (klare Urteilfähigkeit) sonnenklar. Es gibt aber nicht wenige Fälle, in denen das nicht so klar ist. Dann wird möglicherweise ein Gutachten zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit in Auftrag gegeben werden. Hier kommt es zu vielen Fehlern. Da sieht man oberflächliche Atteste oder Gutachten mit gravierenden Mängeln, die zu falschen Schlussfolgerungen kommen. Eine häufige Fehlerquelle ist es zum Beispiel, dass die «krankheitsbedingte Suggestibilität» nicht beachtet wird. Diese durch die Krankheit verursachte Beeinflussbarkeit kann durch Drittpersonen ausgenutzt werden, um erkrankte Personen zu manipulieren.
Zugegeben es ist eine komplexe Thematik, die man nicht in wenigen Sätzen abhandeln kann. Für diejenigen, die sich damit aber näher beschäftigen wollen, möchte ich nachfolgend einen Artikel zur Verfügung stellen, in dem die Vorgehensweise und die wissenschaftlichen Grundlagen zur Beurteilung der Urteilsfähigkeit dargestellt werden. Der Artikel bezieht sich zwar auf die Rechtssituation in der Schweiz. Sowohl die rechtlichen Grundlagen vor allem aber auch die Technik der Begutachtung sind in gleicher Weise auf andere Länder anwendbar.