Ich habe verschiedentlich ausführlich dargelegt, dass psychiatrische Erkrankungen und Gefährlichkeit zwei unterschiedliche Dinge sind. Mehr noch: Es ist eine wesentliche Fehlerquelle psychiatrischer Gutachten, wenn sich der Gutachter stark oder sogar vollständig auf psychiatrische Diagnosen konzentriert.
Aus einem solchen einseitigen Blickwinkel werden oft die tatsächlichen Risikomerkmale eines Täters übersehen. Falsche Risikobeurteilungen sind eine häufige Folge.
Selbst wenn ein Straftäter an einer psychiatrischen Erkrankung leidet, ist damit noch lange nicht gesagt, dass diese psychiatrische Erkrankung mit seiner Straftat in Zusammenhang steht. Nehmen wir an, jemand überfällt eine Bank, weil er Geld braucht und weil ihm grundsätzlich Regeln und Normen egal sind. Zum Zeitpunkt des Banküberfalls hatte er eine depressive Symptomatik mit starken Schlafstörungen. In diesem Fall hätte man also eine psychiatrische Diagnose stellen können. Nur haben Depression und Schlaflosigkeit gar nichts mit dem Banküberfall zu tun.
Die hier noch einmal kurz zusammengefassten Punkte sind der Grund dafür, warum es für Risikobeurteilungen ein spezifisch darauf ausgerichtetes diagnostisches System geben muss. Darum gibt es FOTRES.
Also halten wir fest: Die meisten Straftäter sind im psychiatrischen Sinne nicht krank. Und selbst bei denjenigen, bei denen eine psychiatrische Diagnose gestellt werden kann, hat diese psychiatrische Diagnose oft einen geringen oder gar keinen Erklärungswert für die Straftat.
Aber auch hier gilt: Jedes Prinzip führt zu Absurditäten, wenn es in absoluter Weise generalisiert wird. Oder: Keine Regel, ohne Ausnahme. Denn selbstverständlich gibt es auch einige psychiatrisch kranke Straftäter, bei denen die psychiatrische Erkrankung in einem engen Zusammenhang zur Straftat steht. Das ist zwar nur eine Minderheit aller Täter. Aber es ist eine wichtige Minderheit.
Denn hier lauern zwei praktische Probleme.
Problem Nummer 1:
Kliniken und Therapeuten sind bei ihren psychiatrischen Patienten verständlicherweise sehr stark auf die Behandlung der Krankheit ausgerichtet. Das hat früher oft dazu geführt, dass man die Gefährlichkeit bestimmter Personen übersehen hat. Der Blickwinkel war ein anderer und zum Teil hat man sich für das Erkennen der Gefährlichkeit einer Person schlicht nicht zuständig gefühlt.
Meine Mitarbeiter und ich haben im Rahmen von Fortbildungsveranstaltungen immer wieder auf dieses Problem hingewiesen. Ich habe den Eindruck, dass die Sensibilität für "gefährliche Psychiatriepatienten“ im Laufe der Zeit zugenommen hat. Aber es kommt auch heute noch zu Tötungsdelikten, die man hätte verhindern können.
Die meisten psychiatrisch kranken Menschen sind überhaupt nicht gefährlich. Speziell gefährlich können aber bestimmte Patienten sein, die einen Verfolgungswahn haben und sich weit von jeder Realität entfernt haben. Ein Verfolgungswahn kann bei sogenannten wahnhaften Störungen, bei bestimmten Folgezuständen von Drogenkonsum oder im Rahmen von schizophrenen Erkrankungen vorkommen. Nun sind aber auch die meisten Menschen, die einen Verfolgungswahn haben, nicht gefährlich. Es müssen also weitere Aspekte hinzukommen.
Hier einige Beispiele:
eine starke Feindseligkeit, die insbesondere auf bestimmte Personen oder Personengruppen bezogen ist
konkrete Drohungen
eine dauerhafte aggressive Angespanntheit als Grundverfassung
ein stark ausgeprägtes Bedrohungsgefühl (zum Beispiel: das Gefühl, abgehört, bestrahlt oder vergiftet zu werden. Oder: Das Gefühl, dunkle Mächte würden die eigenen Gedanken lesen und verändern können. Das Hören innerer Stimmen, die die Kontrolle über die Gedanken übernehmen und zum Beispiel befehlen, jemanden umzubringen).
frühere Gewalttaten
Es müssen also alle Faktoren zusammengetragen und zu einem Gesamtbild zusammengefügt werden. Wenn man das sorgfältig macht, dann kann man die – kleine Gruppe – psychiatrischer Patienten erkennen, die eine besondere Gefahr darstellen.
Problem Nummer 2:
Das zweite praktische Problem betrifft die Beurteilung der Schuldfähigkeit solcher Täter. Um es auf den Punkt zu bringen: Es gibt keine einzige psychiatrische Diagnose, die automatisch zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit führt. Immer muss man detailliert im Einzelfall analysieren, ob und wie die Symptome einer psychiatrischen Erkrankung psychische Fähigkeiten beeinträchtigt haben. Solche psychischen Fähigkeiten sind zum Beispiel:
die Fähigkeit, realitätsgerecht wahrnehmen zu können,
die Fähigkeit, einen Willen bilden zu können,
die Fähigkeit, eine Entscheidung treffen zu können,
die Fähigkeit, das eigene Verhalten kontrollieren und steuern zu können
Denn es gibt zwar psychiatrisch schwer kranke Täter, die vollkommen schuldunfähig sind. Es gibt aber auch viele psychiatrisch kranke Täter, die voll schuldfähig sind oder bei denen noch ein Rest von Schuldfähigkeit vorhanden ist. Das muss man differenziert herausarbeiten.
Es ist nach wie vor ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine psychiatrische Erkrankung automatisch zu einer Verminderung der Schuldfähigkeit führt.
Diese beiden dargestellten praktischen Probleme können beispielhaft anhand eines Falles erläutert werden, bei dem ein schizophrener Täter vier Menschen tötete. Er fuhr mit seinem Auto ungebremst in eine Gruppe von Arbeitern, die sich auf einem abgesperrten Seitenstreifen der Autobahn Luzern/Emmen aufhielten. Der Fall ist in der Schweiz als "Todesfahrt von Emmen" öffentlich bekannt geworden.
Der Todesfahrer von Emmen
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