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Hoch-Risiko-Täter

Manche Fachleute vertreten folgende These: Straftäter, die als gefährlich eingeschätzt werden, könnten ja nie das Gegenteil beweisen, weil sie nie freigelassen würden. Diese Behauptung ist falsch. Ich kann hier u.a. auf eine eigene Studie aus dem Jahr 2006 verweisen. Diese Studie zeigt im Übrigen auch, dass mit den geeigneten Methoden gefährliche Täter sehr gut identifiziert werden können.

Worum ging es in dieser Studie? Wir sahen im Strafvollzug Gewalt- und Sexualstraftäter, die wir als hochgefährlich und nicht therapierbar einschätzten. Trotz dieser Gefährlichkeitseinschätzung mussten einige dieser Täter aus rechtlichen Gründen entlassen werden. Denn es handelte sich um Personen, die zu einer endlichen Freiheitsstrafe verurteilt worden waren. Das heißt: Sie mussten spätestens zu dem Zeitpunkt entlassen werden, an dem sie den letzten Tag ihrer Strafe abgesessen hatten. Aufgrund dieser - für uns sehr unbefriedigenden - Situation kam ein unfreiwilliges Experiment zustande.

In den Jahren von 1997-2005 hatten wir neun solche hochgefährlichen Gewalt- und Sexualstraftäter identifiziert, die aus rechtlichen Gründen entlassen werden mussten. Wir untersuchten, wie viele, dieser als sehr gefährlich eingeschätzten Täter rückfällig wurden.

Von den neun Tätern dieser Studie mussten wir eine Person aus der Studie ausschliessen. Es handelte sich um einen Täter, der die Schweiz nach seiner Haftentlassung verlassen hatte. Von dem Land, in dem er nun lebte, erhielten wir keinen offiziellen Strafregisterauszug. Wir wussten aber, dass er in jedem Falle rückfällig geworden war. Denn unter anderem bedrohte und erpresste er eine in der Schweiz lebende Person, indem er von ihr einen hohen Geldbetrag forderte. Aus formalen Gründen schlossen wir diesen Täter dennoch aus der Studie aus.

So verblieben acht Täter, deren Verlauf wir durch offizielle Dokumente überprüfen konnten. Die Bilanz war mehr als ernüchternd. Alle diese Täter wurden innerhalb eines Jahres mit schweren Gewalt- und Sexualstraftaten rückfällig. Diese acht Täter verursachten insgesamt 24 Opfer.



377 Ansichten6 Kommentare

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6 Comments


tkurbjuhn
May 03, 2021

In der Schweiz ist es wohl legal,Täter als untherapierbar zu definieren.Mal abgesehen davon,daß es trotzdem Rückfälle bei den vorgeblich Therapierbaren gibt(deutlich weniger,das gestehe ich gerne zu,aber eben nicht 0 wie in den USA):in Deutschland muß jeder,auch und gerade der "Untherapierbare",seine Chance bekommen.Das führt in Interviews mit forensischen Psychiatern zu so kuriosen Formulierungen wie "Sadisten sind nicht oder fast nicht verhandelbar".Der Öffentlichkeit wird also nicht nur von der Boulevardpresse("mit Sicherungsverwahrung kommt er nie wieder raus"),sondern auch von Fachleuten eine absolute Sicherheit fälschlichherweise suggeriert,mit "fast" entlarvt sich aber die eigentliche und gesetzestreue Einstellung. Das führt zu einem Rückfallmord pro Jahr durchschnittlich, was das US-System verhindert hätte. Die Rückfälle der letzten Jahre sind auf meiner Musterpatient im Maßregelvollzug Webseite aufgelistet.

Noch was stört…


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tkurbjuhn
May 16, 2021
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Ergänzung zu Punkt 4:das haben Sie falsch,nämlich mit dem mittelschichtigen Denkfilter,verstanden.Zwar hatte ich partiell mit Mord sicher eine kriminelle Einstellung, war aber in vielem anderem,z.B.bezüglich des Belügens von Therapeuten, ehrlich geblieben.Die diesbezügliche "Therapie" meiner kinder-und jugendheimtrainierten Mitinsassen dauerte 2,5 Jahre,danach war ich dann komplett kriminell eingestellt und habe dann konsequent-durchdachter gelogen als die Mitpatienten.

Zu Fotres: mit ausdifferenzierteren Klassifikatoren,insbesondere der Kombination mehrerer zu einem quasi neuen Kombinations-Klassifikator,läßt sich sicher noch genauer abgrenzen,ob jemand der Risikogruppe 70%Rückfall oder 97% (meine fantasierten Zahlen) Rückfall angehört.Wobei ich unterstelle,daß Sie diese Ausdifferenzierungen nur intuitiv vornehmen,sonst müßten Sie ja Millionen möglicher Risikokonstellationen mit realen Probanden durchtesten,was ja gar nicht möglich ist.Ich sehe auch schon bei 100 Risiko-Kriterien Probleme in der Anwendung hinsichtlich Reliabilität,das dürfte viele…

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tkurbjuhn
May 02, 2021

Aber damit bestätigen Sie doch meine Ansicht,daß Tätertherapie Illusion ist(ich beziehe mich auf die stimmviech Diskussion bei youtube).Ich kenne die Gesetze in der Schweiz nicht,wohl aber die in der Bundesrepublik. Sowohl in der Forensik als auch in der Sicherungsverwahrung haben die Untergebrachten einen Rechtsanspruch auf Therapie (66c STGB will sogar Therapie in der Haft um die verhängte SV zu vermeiden).Und damit öffnet sich geschickten Lügnern-und zwar nur denen!- der Weg in die Freiheit und zum Rückfall.

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FU
FU
May 02, 2021
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Falsch. Hier handelt es sich um die kleine Gruppe der extrem gefährlichen und untherapierbaren Täter. Ich bin stets dafür eingetreten, dass diese Gruppe erkannt und langfristig gesichert wird, um die Bevölkerung vor solchen Tätern zu schützen. Dafür wurde ich zum Teil auch von Berufskollegen massiv angegriffen. Für die Mehrheit der Täter trifft das aber nicht zu. Zudem werden 99% aller Täter irgendwann ohnehin aus ihrer endlichen Freiheitsstrafe entlasssen. Mit unseren Therapien haben wir in Zürich die Rückfallquoten auf ein international rekordtiefes Niveau gesenkt und damit viele Opfer verhindern können. Aber ich gebe Ihnen insofern Recht, dass es wichtig ist, die sehr gefährlichen und nicht therapierbaren Täter zu erkennen, weil bei denen Therapien nicht den gewünschten Effekt haben. Das ist leider…

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